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   LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10   

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https://dejure.org/2011,19653
LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10 (https://dejure.org/2011,19653)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10 (https://dejure.org/2011,19653)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. März 2011 - 10 Sa 1561/10 (https://dejure.org/2011,19653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BetrVG § 50
    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Erstellung der Namensliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10
    Dabei spielt es jedenfalls im Fall des Klägers keine Rolle, ob sämtliche Filialen der Beklagten in der Bundesrepublik Deutschland trotz der in ihnen jeweils gewählten Betriebsräte zusammen mit der Hauptniederlassung in B. einen einzigen Betrieb im Sinn des Kündigungsschutzgesetzes bilden (vgl. dazu BAG 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - NZA 1999, 255) .
  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10
    Es wäre nunmehr Sache des Klägers, Tatsachen zu behaupten, aus denen sich ergibt, dass die Auswahlentscheidung der Beklagten, das Arbeitsverhältnis des Klägers zu kündigen, ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler war (BAG 17.11.2005 - 6 AZR 107/05 - NZA 2006, 661) .
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10
    Der Prüfungsmaßstab der groben Fehlerhaftigkeit bezieht sich dabei nicht nur auf die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung, sondern auch auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppe ( BAG 28.08.2003 - 2 AZR 368/02- NZA 2004, 432).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10
    Mit Urteil vom 12. Mai 2010 hat das Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 551/08 - auf die Revision des Klägers das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Hessische Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • LAG Hessen, 26.10.2007 - 10 Sa 1908/05

    Kündigung - Interessenausgleich - Namensliste

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10
    Mit Urteil vom 26. Oktober 2007 hat das Hessische Landesarbeitsgericht -10 Sa 1908/05 - das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10
    Vielmehr muss die Verbindung auch äußerlich durch tatsächliche Beifügung der in Bezug genommenen Urkunde zur Haupturkunde in Erscheinung treten, wobei es als ausreichend angesehen wird, wenn die Haupturkunde unterschrieben ist, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen wird und Haupturkunde und nachfolgende Anlage etwa mittels Heftmaschine vor Unterzeichnung körperlich fest verbunden sind (BAG 06.07.2006 - 2 AZR 520/05 - NZA 2007, 266) .
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10
    Zutreffend ist zwar, dass Erklärungen des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden, die nicht von einem entsprechenden Beschluss des Gesamtbetriebsrats gedeckt sind, unwirksam sind (BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 180/99 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste) .
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10
    Die Darlegungs- und Beweislast, dass ein entsprechender Beschluss nicht gefasst wurde, liegt bei demjenigen, der ein unbefugtes Handeln des Betriebsratsvorsitzenden geltend macht (BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA Nr. 10 zu § 1 KSchG Interessenausgleich) .
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10
    Zutreffend ist zwar, dass Erklärungen des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden, die nicht von einem entsprechenden Beschluss des Gesamtbetriebsrats gedeckt sind, unwirksam sind (BAG 24. Februar 2000 - 8 AZR 180/99 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste) .
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 404/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 2011 - 10 Sa 1561/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 6 Sa 179/19

    Kündigung, betriebsbedingt, Vermutungswirkung, Betriebsänderung,

    Die Darlegungs- und Beweispflicht liegt also bei demjenigen, der ein unbefugtes Handeln des Betriebsratsvorsitzenden geltend macht, § 292 ZPO (BAG, Urt. v. 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 -, Rn.51, juris; BAG, Urt. v. 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 -, Rn. 55, juris; LAG Niedersachsen, Urt. v. 26.09.2019 - 7 Sa 337/18 -, Rn. 86, juris; LAG Hessen Urt. v. 18.03.2011 - 10 Sa 1561/10 -, Rn. 45, juris; LAG Hamm, Urt. v. 15.03.2006 - 2 Sa 73/06 -, Rn. 49, juris; LAG Brandenburg, Urt. v. 10.11.2005 - 9 Sa 331/05 -, Rn. 42, juris; Fitting, BetrVG, a.a.O., § 26, Rn. 31).
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